Hier einloggen:
Username oder E-Mail Adresse

 
Passwort

 

Erfahrungen bzw. Meinung zu Online-Beratung

Dr. ...
Dr. ...
FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe


Erfahrungen bzw. Meinung zu Online-Beratung

Wer von Ihnen hat Erfahrungen gemacht als Arzt mit online-Beratung von "Endverbrauchern" im Internet, z.B. auf der Plattform justanswer oder frag-einen.de/arzt? Wie reagieren die Ärztekammer darauf, gibt es Abmahnungen wegen Verletzung der Berufsordnung §7(4): "Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt."

Wie sehen Sie das, gilt die Berufsordnung auch bei der Beratung eines anonymen "Kunden"? Würden Sie online beraten, wenn der Patient eindeutig keinen Nachteil dadurch hat, dass er keinen direkten Arztkontakt hatte, z.B. bei Fragen wie Pille vergessen, Pille danach, Impfungen, bei denen man ohnehin auf eine körperliche Untersuchung verzichten kann.

Ich bin gespannt auf die Antworten.

Diskussion

2 Ärzte beteiligen sich an dieser Diskussion, 16 Ärzte verfolgen diese Diskussion

Abstimmungsergebnis

Würden Sie online medizinische Fragen beantworten auf einer Plattform, wo der "Kunde" anonym bleiben darf.

Das Abstimmergebnis ist nur für esanum Mitglieder einsehbar. Eine Mitgliedschaft für Ärzte ist kostenlos!
Dr. ...Dr. ...
Pathologie, Allgemeinmedizin

Online-Beratungen gibt es nicht nur in unserem Berufsfeld. Viele Berufsgruppen, wie zum Beispiel Anwälte und Steuerberater, können heutzutage über das Internet anonym konsultiert werden.

Welcher Arzt kennt nicht die Gesundheitsfragen von Freunden und Bekannten, die einem privat gestellt werden? Der Wunsch nach einem fachlichen Rat ist doch in erster Linie positiv zu sehen. Wichtig dabei ist jedoch, seine fachlichen Kompetenzen nicht zu überschreiten, verantwortungsbewusst zu handeln und gegebenenfalls auf den Besuch eines Spezialisten zu verweisen. Wenn sich ein jeder Arzt, den man online + konsultieren kann, dieser Aufgabe und Pflicht bewusst ist, so sehe ich innerhalb der Online-Beratung keine Verletzung der Berufsordnung §7(4).

Die konsultierbaren Ärzte dürften meiner Meinung nach keine Pseudonyme benutzen und müssten sich innerhalb eines ausführlichen Profils vorstellen, um der Online-Beratung eine notwendige Seriosität zu verleihen. Eine Verletzung der Berufsordnung muss durch ständige Kontrollen ausgeschlossen werden.

Wie seriös ist es jedoch, Frage-abhängig über Geldbeträge für die Antwort zu verhandeln? Werden Fragen hier nicht nach Dringlichkeit sondern profitabhängig beantwortet?

Dr. ...Dr. ...
Allgemeinmedizin

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, was die Beratung zu Fragen betrifft, welche keinen direkten Arzt- Patient- Kontakt dringend erfordern. Offenheit ohne Pseudonyme schafft mehr Seriosität und Vertrauen, ist auf der anderen Seite aber auch gefährlich. Der Risiken ist man sich auf diese Weise vielleicht eher bewusst und würde evtl. weniger leichtfertig mit Auskünften umgehen. Eine gute Möglichkeit, auch möglichen Scharlatanen keine Chance zu geben, fände ich bspw. Emailberatung oder FAQ auf eigener Praxis- Homepage bezüglich solcher Fragestellungen, so dass man im Zweifel den Patienten doch bitten kann, sich vorzustellen. Zum anderen um Transparenz für den Patienten zu schaffen,so dass er weiß, mit wem er es zu tun hat. Eine Vergütung des Ganzen "Services" halte ich allgemein für fraglich, wobei es in meinen Augen vertretbar wäre, eine Pauschale für Antwort-Mails zu berechnen, unabhängig von der Fragestellung. Die ist wirklich sehr schwer sowohl von Patienten- als auch von Arztseite her objektiv zu beurteilen. Letztlich verstößt diese Beratung nicht gegen die Berufsordnung, so lange sich die ausübenden Kollegen bewusst sind, ab wann eine persönliche Vorstellung oder eine ausführliche Anamnese mit evtl. Diagnosen und Laborwerten von Nöten wäre. Hier kommt jedoch, wie auch schon an anderer Stelle in diesem Forum diskutiert, der Datenschutz ins Gespräch.
In diversen online- Sprechstunden, in denen Auskunft gebender "Arzt" oder dahinter stehende Firma nicht immer bekannt sind sowie verschiedenste andere Probleme auftauchen, sollte dem Patienten vor Allem klar werden, wem er da seine Krankheitsdaten zur Verfügung stellt und dass diese keineswegs vor Weitergabe/ Missbrauch oder Hackern sicher sind. Eine Verletzung der Berufsordnung sehe ich in unter Beachtung des allgemein gültigen Verständnisses guter ärztlicher Praxis somit als nicht gegeben an.

In 20 Sekunden Mitglied werden!

„esanum - Ihre Ärzteplattform im Internet


Dr. Bodo Müller (Gründer von esanum)



Andere interessante Beiträge

neuer BeitragInformationen über Therapie der Kikuchi-Fujimoto-Erkrankung
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe zwei Patienten mit der diagnostizierten ...
neuer Beitrag„Aktion saubere Hände“ soll Krankenhausinfektionen reduzieren
Die Handhygiene im Krankenhaus verbessern und damit die Krankenhausinfektionen reduzieren ...
neuer BeitragGlutenempfindlichkeit bei 20- j. Patienten
Neuentdeckung einer Glutenempfindlichkeit bei einer 20-j. Patientin Ich habe folgende Fra...
neuer BeitragHirnödem bei Glioblastom
Geehrte Kollegen, Was kann man, neben der üblichen Kortisondosis noch geben, um aus pal...
neuer BeitragTherapie des sklerodermiformen Basalioms.
Ich habe eine 58-j. nahe Verwandte mit histologisch gesichertem sklerodermiformem Basaliom...
Kontakt | AGB | Datenschutz | ihre Fragen | Hilfe | Presse | Impressum
esanum.de | esanum.at | esanum.ch | esanum.es | esanum.it | esanum.fr
letzte Änderung: 8.5.2012 18:23